Für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es beim Bundesjustizministerien Vorlagen, anhand derer man sie sich zusammenstellen kann.
Seit dem 1.3.2005 können Vorsorgevollmachten auch zentral elektronisch registriert werden im Vorsorgeregister. Die Kosten betragen laut damaliger Mitteilung zwischen 10 und 20 €.
Der große Vorzug ist, dass von Vormundschaftsgerichten sehr leicht herausgefunden werden kann, dass eine Vollmacht existiert.
Schlagwörter: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Kommentar verfassen