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Würde und Ehre

11. November 2013

Mit der Formulierung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes festgehalten, dass jeder, der seinen Mitmenschen nachsagt, sie seien auf Grund irgendeiner Eigenschaft nicht als Menschen anzuerkennen und man dürfe sie deshalb – wie im Holocaust – beliebig quälen und töten, sich aus unserer Kultur hinaus begibt.

Wir wissen, dass diese Auffassung historisch gewachsen ist und dass es eine ganze Reihe von Konzepten gegeben hat (z.B. Kasten und Stände), wonach in Gesellschaften die Auffassung vertreten wurde, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft unterschiedliche Grade von Würde hätten. Seit den bürgerlichen Revolutionen ist diese Auffassung aber überall auf der Welt zurückgedrängt worden, so dass selbst die indischen Kasten staatlicherseits nicht anerkannt werden und „Unberührbare“ höchste Staatsämter übernehmen können.

Während in unserer Kultur die Würde jedem Menschen aufgrund seiner Existenz zukommt und ihm nicht genommen werden darf, auch wenn er schwerste Verbrechen begangen hat, ist Ehre etwas, was ein Mensch durch sein Verhalten verlieren kann.

Wenn eine Gruppe von Menschen sich darin einig geworden ist, dass ein gesellschaftlicher Zustand unbedingt geändert werden müsse (wie z.B. die Widerstandskämpfer in der NS-Zeit oder die Revolutionäre um Georg Büchner, die den „Hessischen Landboten“ verteilten), dann geht es gegen ihre Selbstachtung, den Gegnern ihrer Gruppe ihre „Mitverschwörer“ zu verraten, selbst wenn sie gefoltert werden.

Eine Frau aus dem Kreis der Widerstandskämpfer hat Namen von Mitgliedern ihrer Gruppe preisgegeben und fand ihre innere Ruhe erst wieder, als sie dann trotzdem vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt wurde. Vorher war ihr das Gefühl, dass ihre Mitkämpfer sie verachten müssten, unerträglich.

Dies Verständnis von Selbstachtung machte es auch dem Mitgliedern der Rote Armee Fraktion so schwer, aus der Gruppe auszusteigen.

Etwas anderes liegt vor, wenn jemand seine Überzeugung wechselt. Dann geht es nicht gegen seine Ehre, seine Mitkämpfer von früher zu bekämpfen.

Das Konzept der Ehre hatte früher freilich auch in Europa anderen Charakter. Da war es aus Sicht der Gesellschaft tatsächlich möglich, dass eine Frau, die vergewaltigt wurde, damit „entehrt“ war. (Dass eine Vergewaltigung zum Verlust der Selbstachtung führt, gilt uns heute dagegen als ein Trauma, das es zu überwinden gelte.) In dieses ältere Konzept von Ehre gehören Ehrenmorde und Blutrache.

Zur Frage der verschiedenen Ehrbegriffe für verschiedene Stände und Aufklärungsstufen ein Zitat aus Gustav FreytagsDie verlorene Handschrift„:

»Jedes Duell ist Unsinn und Unrecht. Wenn der Erbprinz von dieser Ansicht durchdrungen ist und die Folgen derselben für sein Leben und dereinst für seine Regierung auf sich nehmen will, so werde ich der letzte sein, der gegen dies Martyrium etwas einwendet. Steht aber Ihr junger Herr nicht so sicher und frei über den Vorurteilen seines Kreises und ist auch ihm die stille Ansicht eingepflanzt, daß es für Kavaliere und Militärs eine bestimmte Ehre gibt, welche noch etwas anderes bedeutet als die Ehre eines Ehrenmannes, und welche in gewissen Fällen ein Duell nötig macht, sollte Ihr Prinz nach solchen Anschauungen urteilen und dereinst regieren wollen, so will ich Ihnen allerdings bekennen, daß ich ihm das Recht nicht zugestehe, den Ehrbegriffen unserer akademischen Jugend entgegenzutreten.«

(Freytag: Die verlorene Handschrift, Unter den Studenten)

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