Archive for the ‘Recht’ Category

Zum Datenschutz auf meinen Blogs

18. Mai 2018

Angesichts der Datenschutzgrundverordnung (hier eine Erläuterung der wichtigsten Anforderungen an Webseitenbetreiber in leichter Sprache: DSGVO in einfacher Sprache) sehe ich mich in einer Schwierigkeit.

Google und WordPress erheben Daten, an denen ich nicht interessiert bin (z.B. bei Kommentaren die E-Mailadresse des Kommentierenden) und geben sie zum Teil an mich weiter, ohne dass ich das bisher abstellen konnte. Ich habe daher – so weit ich das übersehe – die Kommentarfunktion bei allen Googleblogs (blogger.com), bei denen meiner Kenntnis schon einmal kommentiert wurde, abgeschaltet. Bei WordPress ist mir das bisher noch nicht gelungen, ich werde aber versuchen, das bis zum 25. Mai zu erledigen.

Ich bitte aber, die Kommentarfunktion nicht zu benutzen, wenn man mir seine E-Mailadresse nicht bekanntmachen will. Bisher werde ich gerade bei WordPress-Blogs meist angemailt. Ausnahme sind Spamkommentare, die ich so und so gern loswerden würde.

Angesichts der unklaren rechtlichen Lage und meiner Unkenntnis über die Daten, die von den Providern meiner Blogs erhoben werden, hoffe ich, dass die Informationen, die ich von Google und WordPress als Benutzer erhalte, den rechtlichen Anforderungen genügen und dass sie mich als Blogbetreiber nicht unerträglichen rechtlichen Risiken aussetzen.

Als Benutzer des Internets begrüße ich die Datenschutzgrundverordnung, weil sie erstmals eine Grundlage dafür schafft, dass ich als Benutzer dieser Dienste besser erfahre, welche Daten von den Betreibern erhoben und verwendet werden.

Google habe ich zu danken, dass es mir ermöglicht hat, die Daten meiner Blogs zu speichern, so dass sie mir erhalten bleiben, wenn ich alle aus dem Netz nehmen müssen sollte.

Ich hoffe, dass WordPress dieselbe Möglichkeit bietet.

Mehr zu meiner Einschätzung der Datenschutzgrundverordnung hier

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Zu Ehre, Rache, Menschenrechten und Staatsräson

25. Juli 2017

„Wir geben uns die Hand.“ Dieser Hinweis unseres Innenministers de Maizière auf deutsche Gebräuche ist zu Unrecht ridikülisiert worden. Unsere Rechtsvorstellungen und unsere Bräuche unterscheiden sich ganz fundamental von denen anderer Kulturen, und unsere Erwartung, dass Flüchtlinge sich auf unsere Ordnung einlassen, ist eine weit größere Zumutung, als wir uns das im Regelfall einzugestehen bereit sind.

Wenn Türken gegen die Menschenrechte demonstrieren, kämpfen sie für altehrwürdige Rechtsvorstellungen. Dass unser Konsens heute ein anderer ist, ist relativ neuen Ursprungs. Und auch heute noch herrschen bei uns Rechtsvorstellungen, die die unbedingte Gültigkeit von Menschenrechten negieren.

Zur Erläuterung dieser Behauptungen muss ich ein wenig weiter ausholen, selbst wenn ich darauf verzichte, die Zusammenhänge vollständiger darzulegen.

Vor dem in der Aufklärung entwickelten Konzept der Menschenrechte galt in Europa der Rechtsgrundsatz von Ehre und Rache.  Wenn die Rechtsordnung durch Ehrverletzung gestört worden war, musste sie in ausgleichender Gerechtigkeit (!) durch Rache wiederhergestellt werden. Die Tötung eines Menschen war also durch die Rechtsordnung geboten, der Verzicht auf Rache ein Rechtsbruch.

Dass dies schon in den ältesten schriftlich überlieferten Rechtskatalogen so streng nicht mehr gilt, hängt mit der Vorstellung zusammen, dass Menschen nicht gleichwertig seien, die Verletzung der Ehre eines Rangniedrigeren also einen weit geringeren Ausgleich erforderte als die eines Gleichgestellten.* Die Tötung eines Sklaven war also ähnlich zu bewerten wie die eines Stücks Vieh und konnte ohne weiteres durch Geld abgegolten werden. Und mit der fortschreitenden Zivilisierung konnte auch bei der Tötung freier Bürger ein unblutigerer Ausgleich gefunden werden als die Tötung des Täters.

Eines muss dabei klar gestellt werden: Zur Ehre gehörte auch der Besitz. So erhielt der Olympiasieger im antiken Griechenland nicht nur eine Medaille, sondern zusätzlich hohe materielle Werte, die sicherstellten, dass er auch in dieser Hinsicht auf einer höheren Ehrenstufe stand.

Wenn man sich das klar macht, wird einem deutlich, wie viel von den alten auf Ehre aufbauenden Rechtsvorstellungen noch heute erhalten sind. Noch gibt es bei uns den Rechtstatbestand der alten Majestätsbeleidigung, auch wenn er zur Staatsoberhauptbeleidigung modernisiert worden ist und in Deutschland bald abgeschafft werden wird.

Auch Höneß und Beckenbauer können sich darauf verlassen, dass für sie das allgemeine Recht etwas abgemildert wird, weil sie doch so viel für den Fußball geleistet haben, und Helmut Kohl kam nicht in Beugehaft, damit er einsehen sollte, dass sein Ehrenwort nicht über der Rechtsordnung der Bundesrepublik steht. Denn das hätte ja die Ehre der wieder vereinigten Bundesrepublik Deutschland beschädigt.

Schließlich, genügend Reichtum verschafft so viel Ehre, dass ein Milliardär von normaler Steuerzahlung ausgenommen wird. Zunächst durch die Möglichkeit von Abschreibungen, wenn die nicht genügen, durch Gewinntransfer in Steueroasen.

Ausgelassen habe ich bei der bisherigen Betrachtung die Staatsraison. Die rechtfertigt nach geltenden Rechtsvorstellungen auch heute noch die Tötung von Menschen. Jedenfalls im Verteidigungskrieg. Damit sie auch für den Angriffskrieg gelten kann, ist der Begriff der Schutzverantwortung (responsibility to protect) geschaffen worden.

Dazu heißt es zu diesem Stichwort in der Wikipedia:

„Die Schutzverantwortung trifft zunächst den Einzelstaat und umfasst seine Pflicht, das Wohlergehen der ihm kraft seiner Personal- oder Gebietshoheit unterstellten Bürger zu gewährleisten. Bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung wird er von der internationalen Staatengemeinschaft unterstützt, der eine subsidiäre Schutzverantwortung zukommt. Ist jedoch die politische Führung eines Staates nicht fähig oder willens, seine Bürger vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen, darf die internationale Staatengemeinschaft zum Schutz der bedrohten Bevölkerung eingreifen. Dazu stehen ihr nach Maßgabe der Charta der Vereinten Nationen zivile und militärische Mittel zur Verfügung, über deren Einsatz der Sicherheitsrat entscheidet.“ (Schutzverantwortung)

Die Staatsräson ist der Grund, weshalb Grundrechte nicht nur im Krieg, sondern auch zum Schutz der inneren Sicherheit außer Kraft gesetzt werden dürfen. Ausspähung der eigenen Bürger und der Regierungen befreundeter Staaten werden damit gerechtfertigt, aber auch Industriespionage zugunsten der für die nationale Wirtschaft systemwichtigen Konzerne.

Deshalb trifft es die Manager der in Deutschland beheimateten multinationalen Konzerne der Automobilbranche vermutlich unerwartet, dass die deutsche Bundesregierung – anders als bei Verhandlungen in der EU, wo es um Umweltschutz ging – bei dem Kartell zur Aushebelung der Abgasnormen bei Dieselfahrzeugen es plötzlich an Staatsräson mangeln lässt. Denn darauf, dass die deutsche Automobilbranche systemwichtig ist, hatte das gesamte Betrugsmanöver ja aufgebaut. Was bei der Bankenrettung funktioniert hatte, hätte – bei innerer Konsequenz – auch bei ihnen Platz greifen müssen. Und dass die Cum-und-Ex-Geschäfte, nachdem sie jahrelang  mit Wissen der staatlichen Behörden gelaufen sind, neuerdings doch unterbunden werden sollen, widerspricht ganz den Erwartungen, die die Finanzbranche angesichts ihrer Bedeutung für das System hat.

So wie es eine Rechtsverpflichtung zur Blutrache gab, der man zu folgen hatte, auch wenn es dem innersten Wesen widersprach (vgl. Hamlet**), so gibt es auch heute noch ungeschriebene Regeln, die den meisten von uns nicht bewusst sind. Dass manche davon aufgeweicht werden und dass Sportshelden und Manager systemwichtiger Unternehmen und sogar Staatsoberhäupter  nicht mehr selbstverständlich über dem Gesetz stehen, (vgl. internationaler Strafgerichtshof), macht uns diese Regeln erst bewusst, wenn wir feststellen, mit welcher Selbstverständlichkeit die Mächtigen unserer Zeit davon ausgehen.

* Auf der Vorstellung einer unterschiedlichen Ehre verschiedener Stände beruhte auch der Begriff der Satisfaktionsfähigkeit.

** „›Die Zeit ist aus dem Gelenke; wehe mir, daß ich geboren ward, sie wieder einzurichten.‹ In diesen Worten, dünkt mich, liegt der Schlüssel zu Hamlets ganzem Betragen, und mir ist deutlich, daß Shakespeare habe schildern wollen: eine große Tat auf eine Seele gelegt, die der Tat nicht gewachsen ist. “ (Goethe: Wilhelm Meisters Lehrjahre) – „Die Zeit ist aus dem Gelenke“ ist die Formulierung, die Shakespeares Übersetzer für die Störung der Rechtsordnung gebraucht. Hamlets Verpflichtung zur Rache gehört im Kontext des Stückes noch selbstverständlich dazu.

vgl. dazu auch den Beitrag Würde und Ehre und Arno Widmann: Ehre und Rache, FR 25.7.17

Literatur:  Philipp Ruch: Ehre und Rache: Eine Gefühlsgeschichte des antiken Rechts, 2017

 

Perspektiven auf Gerechtigkeit

25. August 2011

Wenn man Gerechtigkeit „als einen idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem es einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Personen oder Gruppen gibt“ (Wikipedia; vgl. auch Schwemmer in: Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie, Stuttgart 1995) versteht, so kann man in einer bestehenden Gesellschaft grundsätzlich zwei verschiedene Perspektiven entwickeln.
Zum einen kann man den gegenwärtigen Zustand als im Wesentlichen richtig ansehen. Dann wird man bei jeder Störung des Status quo einen Ausgleich fordern, der Gerechtigkeit wiederherstellt. Das kann sein als Strafe (wie Cameron bei den Unruhen in England und Gadhafi beim Ausbruch der Rebellion) oder als Wiedergutmachung (Wiederherstellung des früheren Zustandes – z.B. in der Finanzkrise Zurücknahme der Deregulierungen oder irgendeinen – meist unzureichenden – Ersatz dafür wie etwa Schmerzensgeld).
Man kann den Zustand aber auch als grundsätzlich verkehrt ansehen, dann wird man eine völlig neue Ordnung fordern (z.B. in einem totalitären System Abschaffung des Systems aufgrund freier Wahlen (vgl. Arabischer Frühling), in der Finanzkrise Abschaffung des Kapitalismus)

Die Perspektive auf Gerechtigkeit hängt aber auch davon ab, ob man sich durch die gegenwärtige Situation benachteiligt sieht oder bevorzugt. Meist wird man in der Situation des Benachteiligten stärker auf Ausgleich oder Systemänderung bestehen als in der Situation des Bevorzugten.
Nun fällt auf, dass aber dennoch immer wieder Bevorzugte eine Änderung des Systems gefordert haben. Das gilt für alle Revolutionäre, die aus der herrschenden Schicht hervorgegangen sind, das gilt aber auch für all die Dritte-Welt-Gruppen oder Anhänger von Attac in den Industrieländern.

Der stärkste mir bekannte Ausdruck für das Bedürfnis, nicht Nutznießer eines ungerechten Systems zu sein, ist die Formulierung „Wenn schon im Konzentrationslager, dann lieber als Insasse denn als Wächter.“
Doch Ähnliches zeigt sich auch bei bei Schuldgefühlen von Überlebenden des KZs gegenüber den ermordeten Angehörigen und Kameraden. (Überlebenden-Syndrom)

Falls jemand wissen wollen sollte, für wie ungerecht ich unsere Gesellschaft halte:

Ich plane noch nicht, als Wanderarbeiter nach China zu gehen,  um der ungerechten Bevorzugung entgehen. Aber ich halte einen Hartz IV-Empfänger, der nichts dafür tut, einen Arbeitsplatz zu bekommen, für in einer moralisch weit bevorzugteren Position als einen Manager, der für die Milliardenverluste seiner Firma Boni in Millionenhöhe erhält.

Dieser Manager würde freilich in meiner Achtung sehr steigen, wenn er aussteigen und bei Finance Watch arbeiten würde. Dagegen verändert sich meine Achtung gegenüber jemandem, der seinen Arbeitsplatz verliert, nicht. So sehr das auch in unserer Gesellschaft seine Selbstachtung gefährden wird.

Verfassungsgerichtsurteil gegen Hartz IV – Regelung für Kinder

9. Februar 2010

Während es manchmal scheint, als übernehme das Verfassungsgericht zu oft Entscheidungen, die in den Bereich der Politik gehören, scheint mir das neuste Urteil eine notwendige Korrektur politischen Handelns.

Entschädigung für Steuerhinterzieher

8. Februar 2010

Eine Liechtensteiner Bank muss einem Bad Homburger Steuerhinterzieher Entschädigung zahlen, weil sie ihn nicht rechtzeitig genug warnte, dass er sich selbst anzeigen konnte.
So grotesk das erscheinen mag. Es könnte die Werbung für Steuerhinterziehung für Banken unattraktiver machen, und das wäre m.E. nicht schlecht.

Dass nicht sein kann, was nicht sein darf?

10. Januar 2009

Ein Kommentator hat die Pflichtablieferung von Internettexten schon als Finanzierungsinstrument der Bundesregierung zur Deckung der 500 Milliarden Sicherheitsgarantie für die Banken bezeichnet, weil nach dem Wortlaut jeder erwachsene Bundesbürger verpflichtet sei, die Wikipedia an die Deutsche Nationalbibliothek zu liefern und bei Nichtlieferung zur Zahlung einer 10 000 € Strafe verurteilt werden könne.

Natürlich sagt gesunder Menschenverstand jedem Bürger und jedem Mitarbeiter der Nationalbibliothek, dass die Forderung unsinnig ist und die Nationalbibliothek also nicht darauf bestehen könne.

Wer aber sich nur einmal mit einem Juristen ernsthaft unterhalten hat, der weiß, dass gesunder Menschenverstand und erfolgreich durchsetzbare Gesetzesinterpretation mitnichten deckungsgleich sind.

Unternehmen müssen übrigens damit rechnen, schon bald zur „Lieferung“ aufgefordert zu werden.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

3. Oktober 2008

Für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es beim Bundesjustizministerien Vorlagen, anhand derer man sie sich zusammenstellen kann.

Seit dem 1.3.2005 können Vorsorgevollmachten auch zentral elektronisch registriert werden im Vorsorgeregister. Die Kosten betragen laut damaliger Mitteilung zwischen 10 und 20 €.

Der große Vorzug ist, dass von Vormundschaftsgerichten sehr leicht herausgefunden werden kann, dass eine Vollmacht existiert.