Angesichts der Datenschutzgrundverordnung (hier eine Erläuterung der wichtigsten Anforderungen an Webseitenbetreiber in leichter Sprache: DSGVO in einfacher Sprache) sehe ich mich in einer Schwierigkeit.
Google und WordPress erheben Daten, an denen ich nicht interessiert bin (z.B. bei Kommentaren die E-Mailadresse des Kommentierenden) und geben sie zum Teil an mich weiter, ohne dass ich das bisher abstellen konnte. Ich habe daher – so weit ich das übersehe – die Kommentarfunktion bei allen Googleblogs (blogger.com), bei denen meiner Kenntnis schon einmal kommentiert wurde, abgeschaltet. Bei WordPress ist mir das bisher noch nicht gelungen, ich werde aber versuchen, das bis zum 25. Mai zu erledigen.
Ich bitte aber, die Kommentarfunktion nicht zu benutzen, wenn man mir seine E-Mailadresse nicht bekanntmachen will. Bisher werde ich gerade bei WordPress-Blogs meist angemailt. Ausnahme sind Spamkommentare, die ich so und so gern loswerden würde.
Angesichts der unklaren rechtlichen Lage und meiner Unkenntnis über die Daten, die von den Providern meiner Blogs erhoben werden, hoffe ich, dass die Informationen, die ich von Google und WordPress als Benutzer erhalte, den rechtlichen Anforderungen genügen und dass sie mich als Blogbetreiber nicht unerträglichen rechtlichen Risiken aussetzen.
Als Benutzer des Internets begrüße ich die Datenschutzgrundverordnung, weil sie erstmals eine Grundlage dafür schafft, dass ich als Benutzer dieser Dienste besser erfahre, welche Daten von den Betreibern erhoben und verwendet werden.
Google habe ich zu danken, dass es mir ermöglicht hat, die Daten meiner Blogs zu speichern, so dass sie mir erhalten bleiben, wenn ich alle aus dem Netz nehmen müssen sollte.
Ich hoffe, dass WordPress dieselbe Möglichkeit bietet.
Mehr zu meiner Einschätzung der Datenschutzgrundverordnung hier