Die Erfahrungen mit Phishing zeigen, dass das Löschen illegaler Inhalte unabhängig vom Serverstandort im Schnitt binnen vier Stunden möglich ist. Voraussetzung dafür ist, dass
* man von der Existenz der Inhalte weiß,
* die Entdecker der Inhalten wissen, wie und an wen sie ihr Wissen kommunizieren müssen,
* es bei den Hosting-Providern eingeübte Takedown-Verfahren gibt und
* ein rechtlicher und institutioneller Rahmen gegeben ist, der den Handelnden ein effektives Tun ermöglicht.
So der Hinweis eines Spezialisten. Danach weist er darauf hin, dass es bei Kinderpornographie diesen institutionellen Rahmen nicht gebe und dass er nur dadurch entstehen könne, dass ohne staatliche und polizeiliche Mitwirkung gehandelt werde.
Ob das so ist, kann ich nicht beurteilen.
Die Überlegung, dass Verbrecher nur unter besonderen Umständen bereit sind, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, erscheint mir aber überzeugend.
Heißt das, dass Verbrechensbekämpfung im Internet nur noch durch Privatpersonen möglich ist? (In der ZEIT vom 28.5.09 wurde das Internet als weitgehend rechtsfreier Raum gesehen. )Das hieße, dass es eine Internetmafia gibt, der schnellstens das Handwerk gelegt werden muss. Notfalls durch Totalzensur des Internet.
Die Einhaltung der Menschenrechte darf nicht vom Wohlwollen von Privatpersonen abhängig sein.
Dabei bleibe ich, auch wenn die neusten Nachrichten darauf hindeuten, dass der Gesetzentwurf nicht durchdacht und völlig unzureichend vorbereitet war. (Einschub vom 15.6.09)
Dass die Menschenrechte in Staaten auch nicht in besten Händen sind, mir freilich bekannt. Amnesty international hat da eine schwere Aufgabe. Für mich ist das aber kein Grund, die Staatsgewalt statt demokratisch legitimierten Institutionen Privatleuten zu übergeben.
Wohin es führt, wenn die Staatengemeinschaft kollektiv auf die Kontrolle von Privatunternehmen verzichtet, hat mir die Finanzkrise mit den katastrophalen des daraus resultierenden staatlichen Handelns gezeigt.
Nachtrag vom 12.6.:
Die Bundesregierung scheint allerdings vor der Entscheidung für Stoppschilder vor CP-Seiten erstaunlich wenig getan zu haben. Zwar glaube ich weiterhin nicht an Verschwörung, aber auch nicht mehr an solide Arbeit.
Nachtrag vom 14.6.:
Ich warte noch etwas ab. Wenn aber die SPD-Forderungen berechtigt sind und entsprechende Maßnahmen nicht von vornherein vorgesehen waren, dann bleibt mir nur die Auswahl zwischen Verschwörungstheorie oder Dummheit bei den für die Sperrregelung verantwortlichen Gesetzesmachern. Beides möchte man ungern unterstellen …
Nachtrag vom 15.6.:
Dass jetzt der Datenschutzbeauftragte die Expertenkommission zur Bestimmung der kinderpornographischen Seiten berufen soll, seinerseits aber gar nicht darauf angesprochen worden war (Bericht von heise online), macht die Initiative der Bundesregierung ganz fragwürdig. Offenbar ist mit sehr heißer Nadel gestrickt worden in der Hoffnung, dass das Stichwort Kinderpornographie schon alle Bedenken ausräumen werde. So leid es mir tut, jetzt bleibt mir zum Verständnis des Vorgangs nur noch die oben genannte Alternative.
Nachtrag vom 20.6.
Inzwischen ist das Gesetz im Bundestag beschlossen worden. Die Opposition stimmte dagegen, Kritik kam auch vom hessischen SPD-Vorsitzenden Thorsten Schäfer-Gümbel, es gab 18 Enthaltungen.
Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte: „Da wurde mit sehr heißer Nadel gestrickt.“ Diesem Urteil folge ich inzwischen eindeutig. Ob aber wirklich genügend Löschungen hätten durchgesetzt werden können, dass das Gesetz überflüssig geworden wäre, kann ich nicht beurteilen.
Nur scheint mir inzwischen klar, dass es nicht genügend versucht wurde.
Nachtrag vom 23.6.:
Stellvertretend für viele Kommentare des Gesetzesbeschlusses setze ich hierher den Link zur Stellungnahme auf dem Wikimedia Blog. Dort findet sich auch ein Link zum Inhalt und einer zum Wortlaut des Gesetzes sowie Links zu Stellungnahmen von Kritikern des Gesetzes.
Nachtrag vom 11.8.09
Neuerdings hat sich Angela Merkel zum Thema geäußert.