Posts Tagged ‘Menschenrechte’

Arbeit für die Neuen Menschenrechte

25. Mai 2019

„Aus meiner Sicht ist die Fähigkeit, die Menschen schon sehr früh erwerben sollen, die Kompetenz zur Konzeptualisierung. Damit meine ich, dass man sich aktiv in Handlungsfelder begibt, Probleme identifiziert, qualifizierte Partner zur Problemlösung sucht, gemeinsam Informationen sammelt und sortiert (was im Netz geschieht), und gemeinsam Problemlösungen erarbeitet (Konzeptualisierung).“ (Jean-Paul Martin über Arbeit an  agilen Strukturen in Ingoldstadt)

Werbung

Zu Ehre, Rache, Menschenrechten und Staatsräson

25. Juli 2017

„Wir geben uns die Hand.“ Dieser Hinweis unseres Innenministers de Maizière auf deutsche Gebräuche ist zu Unrecht ridikülisiert worden. Unsere Rechtsvorstellungen und unsere Bräuche unterscheiden sich ganz fundamental von denen anderer Kulturen, und unsere Erwartung, dass Flüchtlinge sich auf unsere Ordnung einlassen, ist eine weit größere Zumutung, als wir uns das im Regelfall einzugestehen bereit sind.

Wenn Türken gegen die Menschenrechte demonstrieren, kämpfen sie für altehrwürdige Rechtsvorstellungen. Dass unser Konsens heute ein anderer ist, ist relativ neuen Ursprungs. Und auch heute noch herrschen bei uns Rechtsvorstellungen, die die unbedingte Gültigkeit von Menschenrechten negieren.

Zur Erläuterung dieser Behauptungen muss ich ein wenig weiter ausholen, selbst wenn ich darauf verzichte, die Zusammenhänge vollständiger darzulegen.

Vor dem in der Aufklärung entwickelten Konzept der Menschenrechte galt in Europa der Rechtsgrundsatz von Ehre und Rache.  Wenn die Rechtsordnung durch Ehrverletzung gestört worden war, musste sie in ausgleichender Gerechtigkeit (!) durch Rache wiederhergestellt werden. Die Tötung eines Menschen war also durch die Rechtsordnung geboten, der Verzicht auf Rache ein Rechtsbruch.

Dass dies schon in den ältesten schriftlich überlieferten Rechtskatalogen so streng nicht mehr gilt, hängt mit der Vorstellung zusammen, dass Menschen nicht gleichwertig seien, die Verletzung der Ehre eines Rangniedrigeren also einen weit geringeren Ausgleich erforderte als die eines Gleichgestellten.* Die Tötung eines Sklaven war also ähnlich zu bewerten wie die eines Stücks Vieh und konnte ohne weiteres durch Geld abgegolten werden. Und mit der fortschreitenden Zivilisierung konnte auch bei der Tötung freier Bürger ein unblutigerer Ausgleich gefunden werden als die Tötung des Täters.

Eines muss dabei klar gestellt werden: Zur Ehre gehörte auch der Besitz. So erhielt der Olympiasieger im antiken Griechenland nicht nur eine Medaille, sondern zusätzlich hohe materielle Werte, die sicherstellten, dass er auch in dieser Hinsicht auf einer höheren Ehrenstufe stand.

Wenn man sich das klar macht, wird einem deutlich, wie viel von den alten auf Ehre aufbauenden Rechtsvorstellungen noch heute erhalten sind. Noch gibt es bei uns den Rechtstatbestand der alten Majestätsbeleidigung, auch wenn er zur Staatsoberhauptbeleidigung modernisiert worden ist und in Deutschland bald abgeschafft werden wird.

Auch Höneß und Beckenbauer können sich darauf verlassen, dass für sie das allgemeine Recht etwas abgemildert wird, weil sie doch so viel für den Fußball geleistet haben, und Helmut Kohl kam nicht in Beugehaft, damit er einsehen sollte, dass sein Ehrenwort nicht über der Rechtsordnung der Bundesrepublik steht. Denn das hätte ja die Ehre der wieder vereinigten Bundesrepublik Deutschland beschädigt.

Schließlich, genügend Reichtum verschafft so viel Ehre, dass ein Milliardär von normaler Steuerzahlung ausgenommen wird. Zunächst durch die Möglichkeit von Abschreibungen, wenn die nicht genügen, durch Gewinntransfer in Steueroasen.

Ausgelassen habe ich bei der bisherigen Betrachtung die Staatsraison. Die rechtfertigt nach geltenden Rechtsvorstellungen auch heute noch die Tötung von Menschen. Jedenfalls im Verteidigungskrieg. Damit sie auch für den Angriffskrieg gelten kann, ist der Begriff der Schutzverantwortung (responsibility to protect) geschaffen worden.

Dazu heißt es zu diesem Stichwort in der Wikipedia:

„Die Schutzverantwortung trifft zunächst den Einzelstaat und umfasst seine Pflicht, das Wohlergehen der ihm kraft seiner Personal- oder Gebietshoheit unterstellten Bürger zu gewährleisten. Bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung wird er von der internationalen Staatengemeinschaft unterstützt, der eine subsidiäre Schutzverantwortung zukommt. Ist jedoch die politische Führung eines Staates nicht fähig oder willens, seine Bürger vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen, darf die internationale Staatengemeinschaft zum Schutz der bedrohten Bevölkerung eingreifen. Dazu stehen ihr nach Maßgabe der Charta der Vereinten Nationen zivile und militärische Mittel zur Verfügung, über deren Einsatz der Sicherheitsrat entscheidet.“ (Schutzverantwortung)

Die Staatsräson ist der Grund, weshalb Grundrechte nicht nur im Krieg, sondern auch zum Schutz der inneren Sicherheit außer Kraft gesetzt werden dürfen. Ausspähung der eigenen Bürger und der Regierungen befreundeter Staaten werden damit gerechtfertigt, aber auch Industriespionage zugunsten der für die nationale Wirtschaft systemwichtigen Konzerne.

Deshalb trifft es die Manager der in Deutschland beheimateten multinationalen Konzerne der Automobilbranche vermutlich unerwartet, dass die deutsche Bundesregierung – anders als bei Verhandlungen in der EU, wo es um Umweltschutz ging – bei dem Kartell zur Aushebelung der Abgasnormen bei Dieselfahrzeugen es plötzlich an Staatsräson mangeln lässt. Denn darauf, dass die deutsche Automobilbranche systemwichtig ist, hatte das gesamte Betrugsmanöver ja aufgebaut. Was bei der Bankenrettung funktioniert hatte, hätte – bei innerer Konsequenz – auch bei ihnen Platz greifen müssen. Und dass die Cum-und-Ex-Geschäfte, nachdem sie jahrelang  mit Wissen der staatlichen Behörden gelaufen sind, neuerdings doch unterbunden werden sollen, widerspricht ganz den Erwartungen, die die Finanzbranche angesichts ihrer Bedeutung für das System hat.

So wie es eine Rechtsverpflichtung zur Blutrache gab, der man zu folgen hatte, auch wenn es dem innersten Wesen widersprach (vgl. Hamlet**), so gibt es auch heute noch ungeschriebene Regeln, die den meisten von uns nicht bewusst sind. Dass manche davon aufgeweicht werden und dass Sportshelden und Manager systemwichtiger Unternehmen und sogar Staatsoberhäupter  nicht mehr selbstverständlich über dem Gesetz stehen, (vgl. internationaler Strafgerichtshof), macht uns diese Regeln erst bewusst, wenn wir feststellen, mit welcher Selbstverständlichkeit die Mächtigen unserer Zeit davon ausgehen.

* Auf der Vorstellung einer unterschiedlichen Ehre verschiedener Stände beruhte auch der Begriff der Satisfaktionsfähigkeit.

** „›Die Zeit ist aus dem Gelenke; wehe mir, daß ich geboren ward, sie wieder einzurichten.‹ In diesen Worten, dünkt mich, liegt der Schlüssel zu Hamlets ganzem Betragen, und mir ist deutlich, daß Shakespeare habe schildern wollen: eine große Tat auf eine Seele gelegt, die der Tat nicht gewachsen ist. “ (Goethe: Wilhelm Meisters Lehrjahre) – „Die Zeit ist aus dem Gelenke“ ist die Formulierung, die Shakespeares Übersetzer für die Störung der Rechtsordnung gebraucht. Hamlets Verpflichtung zur Rache gehört im Kontext des Stückes noch selbstverständlich dazu.

vgl. dazu auch den Beitrag Würde und Ehre und Arno Widmann: Ehre und Rache, FR 25.7.17

Literatur:  Philipp Ruch: Ehre und Rache: Eine Gefühlsgeschichte des antiken Rechts, 2017

 

Auswirkungen der Veränderungen in Nordafrika

17. Februar 2011

Der Präsident der USA berichtet: „Junge Ägypter haben mir gesagt: Zum ersten Mal in meinem Leben zählt meine Stimme. Ich bin zwar nur ein Einzelner, aber so funktioniert eben echte Demokratie.“

Der amerikanische Terrorismusexperte Bruce Riedel erhofft sich eine Isolierung der Terroristen, wenn es gelingen sollte, die Muslimbrüder in ein demokratisches Ägypten einzubinden.

Der ägyptische Student Karim Khashaba berichtet, viele junge Ägypter hätten auf Facebook erstmals etwas von Menschenrechten gehört. (Drei Nachrichten, die ich der ZEIT vom 17.2.11 entnehme.)

Das sind gute Nachrichten für uns. Die Kluft zwischen der islamischen Welt und dem Westen scheint sich ein wenig zu schließen. (Nicht dank der Folterer von Abu Ghureib)

Aber das bedeutet auch etwas anderes: Die demokratischen Systeme werden nicht mehr so willig sein, ihre Bürger mit Gewalt an Auswanderung zu hindern (Lampedusa beweist es), und die Flüchtlinge werden die Menschenrechte kennen, wenn sie mit Gewalt an der Einreise in Europa gehindert werden. Jährlich sterben über 30 mal so viel Menschen an den europäischen Grenzen, als in Zeiten der DDR an der deutschen Grenze im Jahr dem Schießbefehl zum Opfer fielen.

Es könnten Zeiten kommen, wo die nordafrikanischen Bürger die Wahrung der Menschenrechte in Europa einfordern werden. Und es bleibt noch abzuwarten, ob sie dann so viel Geduld beweisen wie wir mit den Folterregimen von Zine el-Abidine Ben Ali und Husni Mubarak.

Sollen wir dennoch die Veränderungen in Nordafrika begrüßen?

Nachtrag vom 7.8.11:

Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung in Ägypten und Nordafrika

Putins Russland

27. Juli 2010

Der Tod des Wirtschaftsanwalts Sergej Magnitski ist vom Moskauer Teatr.doc in einem sehr dokumentarischen Stück festgehalten und angeprangert worden. Im selben Untersuchungsgefängnis starb die Geschäftsfrau Vera Trifonowa an Diabetes und Nierenversagen, „weil sie nicht bereit war, sich die ärztliche Behandlung durch ein Schuldgeständnis zu erkaufen“(FAZ.net).
Nachtrag vom 31.7.:
Weil Präsident Medwedjew seinen Geheimdienst stärkt, tritt die Beauftragte des Kreml für Menschenrechte Ella Pamfilowa zurück.

Was wird am Hindukusch verteidigt?

15. Juni 2010

Deutschland oder der Zugang zu Rohstoffvorräten, insbesondere zu Lithium?

2006 ist für Deutschland ein „erweiterter Sicherheitsbegriff “ formuliert worden, der nicht nur militärische, sondern auch „gesellschaftliche, ökonomische, ökologische und kulturelle Bedingungen, die nur im multinationalen Zusammenwirken beeinflusst werden können“ berücksichtigt (vgl. Weißbuch (Bundeswehr)).

Es ist Zeit, diesen schwammigen Begriff etwas enger zu fassen. So verständlich es ist, dass eine Bundesregierung für ihre Entscheidungen gern möglichst freien Spielraum hätte. Wenn denn die Entscheidung über Bundeswehreinsätze im Ausland ausdrücklich in die Hände des Bundestages gelegt worden ist, so sollte er seine Kompetenz auch nutzen.

Nachtrag 16.6.:

Horst Köhler ist nicht zuletzt dadurch zum Rücktritt veranlasst worden, dass er zu deutlich davon gesprochen hat, aufgrund welcher Zielsetzungen die Bundeswehr in Afghanistan ist. Darin heißt es „Deutsche Sicherheitspolitik beruht auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff. Risiken und Bedrohungen muss mit einem abgestimmten Instrumentarium begegnet werden. Dazu gehören diplomatische, wirtschaftliche, entwicklungspolitische, polizeiliche und militärische Mittel, wenn geboten, auch bewaffnete Einsätze.“ Köhler formulierte am 22.5.:

„dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen – negativ –, bei uns durch Handel Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.“

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wies darauf hin,  der Afghanistan-Einsatz erfolge zwar im Rahmen eines ein UN-Mandats, doch Wirtschaftsinteressen und Sicherheitspolitik könnten „in Verbindung stehen“.

Ich persönlich bin nicht bereit, Menschenrechte vorzugeben, wenn es um wirtschaftliche Interessen der BRD geht, und ich hoffe, dass das noch auch für die Mehrheit der Bundestagsabgeorneten gilt.

Westerwelles Angriff auf Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz

15. Februar 2010

Zunächst erschien es mir, als sähe man in der Öffentlichkeit allgemein, dass Westerwelle sich mit seiner Atacke gegen die Menschenwürde von Kindern und Arbeitslosen isolieren und sie deshalb bald zurückziehen würde.
Nach peinlichen Rechtfertigungsversuchen von seiten seiner Partei, die das arbeitslose Einkommen von Erben wieder und wieder verteidigt hat, es aber Schulkindern, Behinderten und Arbeitslosen nicht zugestehen will, muss ich hier doch ausdrücklich feststellen, dass Westerwelle damit nicht nur ein Verfassungsorgan und seine Grundgesetzinterpretation angreift, sondern, dass er sich damit außerhab unseres Geselschaftskonsenses positioniert.
„Wer arbeitet muss mehr bekommen, als wer nicht arbeitet“, das bestreitet Querschnittsgelähmten das Recht auf Teilhabe an unserer Gesellschaft; denn natürlich ist es aufwändiger die für sie notwendigen Hilfsmittel bereitzustellen als die für nicht Behinderte, es bestreitet Kindern das Recht auf Bildung, die nicht schulortnah genug wohnen.

Der Zeitpunkt seiner Äußerungen direkt nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil über die Mindestvoraussetzungen, die Kindern von Hartz-IV-Empfängern, seine Forderung nach einer Neudefinition des Sozialstaates macht deutlich, dass ihm die Orientierung des BVGs an der Menschenwürde fremd ist. Wenn das Geld nicht für Hotelbesitzerentlastung und Menschenwürde für Kinder reicht, muss Menschenwürde seiner Meinung nach zurückstehen.

Nachbemerkung vom 16.2.:
Die Schärfe der Formulierungen, die ich hier gewählt habe, hängt durchaus auch damit zusammen, dass ich im Augenblick nicht geneigt bin, alle problematischen Formulierungen im Einzelnen zu erörtern – wie etwa ‚Dekadenz des römischen Reiches‘ oder zu Differenzierung Anlass gebende Zusammenhänge wie die Schwierigkeit, unter den Zwängen der Finanzkrise sachlich richtigen Forderungen des BVG in eindeutig formulierten und finanzierbaren Gesetzen Rechnung zu tragen.
Was Westerwelle ’so formuliert, dass man mich versteht‘, spricht ein überaus komplexes Thema an, und wenn das BVG Regierung und Parlamenten ständig ins Einzelne gehende Forderungen präsentierte, wäre das gewiss ein Übergriff.
Nachtrag:
Der Politologe Franz Walter zu Westerwelles Brandrede und zur FDP als Steuersenkungspartei

FDP

11. September 2009

„Ihre Arbeit muss sich wieder lohnen“, lautet der Slogan auf einem Wahlplakat der FDP. Zu sehen sind Westerwelle und eine Reihe junger, offenbar erfolgreicher und smarter Menschen.
Keins der Gesichter würde ich einer Verkäuferin, einem Sozialarbeiter, einer Krankenschwester, einem Müllmann, einer Kindergärtnerin zuordnen.
Die Botschaft, die ich dem entnehme, ist: Höchste Zeit, dass Manager, groß und klein, Börsenmakler und Spekulanten endlich wieder ordentliche Boni und Vergütungen erhalten. Nur die bringen uns voran. Wer sich um die zurückbleibende Zweidrittelgesellschaft kümmert, ist selber schuld.
Ich kann ja verstehen, weshalb man in Zeiten einer großen Koalition sich für Oppositionsparteien erwärmt. Weshalb man aber unbedingt die sozialen Gegensätze schon vor der kommenden Wirtschaftskrise verschärfen soll, sehe ich nicht.
„Herr Steinbrück ist gaga, und vor allem lügt er“, sagt Dirk Niebel, Generalsekretär der FDP, über unseren Finanzminister.
Gerhart Baum und Burkhard Hirsch sind Politiker, die sich große Verdienste beim Einsatz für die Wahrung der Menschenrechte erworben haben. So weit ich weiß, sind sie noch Mitglieder der FDP. Ich bedaure sie.
Mehr möchte ich jetzt nicht über die FDP sagen.

Asylrecht oder auch nicht

25. August 2009

Artikel 16 und 17 des GrundgesetzesAuf dem Berliner Reichstagsgelände sind die Grundrechtsartikel 1 – 19 ausgestellt. Artikel 16a, der das Asylrecht ganz erheblich einschränkt, freilich fehlt hier.
Will man den Besuchern vormachen, das Asylrecht gälte noch so, wie es 1949 unter dem Eindruck der Judenverfolgung beschlossen wurde? Oder schämt man sich dieses Artikels? Schließlich übersteigt die Abwanderungsquote seit langem die Einwanderungsquote, und Deutschland muss mit einem Bevölkerungsverlust von über 20 Millionen bis 2050 rechnen. Oder was sonst ist der Grund?
Zur Information füge ich den Artikel 16a an (Hervorhebungen von mir):

Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

„Sklaven müssen sein, sonst wäre der Zucker zu teuer.“

18. August 2009

Aristoteles hatte die Sklaverei noch anthropologisch begründet: Sklaven sind Menschen ohne eigenen Willen, also brauchen sie Befehle. Montesquieu begründete, wenn wir der Überlieferung trauen dürfen, Sklaverei ökonomisch.
Von heute aus gesehen erkennen wir freilich, dass das, was Montesquieu als Sachzwang ausgab, keiner war. Zu seiner Zeit war Zucker noch ein Luxusgut, trotz Sklaven. Heute müssen wir schon sehr gut aufpassen, wenn wir nicht mehr davon verbrauchen wollen, als uns gut tut.

Der Satz ermöglicht uns aber auch, heutige „Sachzwänge“ zu entlarven:
* Kinderarbeit muss sein, sonst wären Teppiche zu teuer.
* Atomstrom muss sein, sonst wäre Strom zu teuer.
*Biodiesel muss sein, denn Erdöl gibt es nur in beschränkter Menge.
* Wachstum muss sein, denn sonst gibt es Arbeitslosigkeit und die Arbeitslosen verelenden.

Die Entlarvungen in Kurzform:
* Neue Techniken erlauben die Produktion besserer Qualitäten auch mit Maschinen.
* Sonnenenergie, intelligent genutzt, kann billiger werden als Atomstrom.
* Treibstoff lässt sich sparen.
* Ungeheure volkswirtschaftliche Verluste entstehen dadurch, dass Menschen nicht die Unterstützung erfahren, die sie brauchten:

Kinder, um zu lernen; Behinderte, um ihre Fähigkeiten zu entfalten (z.B. der Sänger Quasthoff); Alte und Kranke, um menschenwürdig leben zu können. Für diese Unterstützung braucht man Menschen, Arbeitskräfte. Diese Arbeitsplätze sind noch nicht geschaffen.

Zensurursula – vom Wandel meines Urteils

7. Juni 2009

Die Erfahrungen mit Phishing zeigen, dass das Löschen illegaler Inhalte unabhängig vom Serverstandort im Schnitt binnen vier Stunden möglich ist. Voraussetzung dafür ist, dass
* man von der Existenz der Inhalte weiß,
* die Entdecker der Inhalten wissen, wie und an wen sie ihr Wissen kommunizieren müssen,
* es bei den Hosting-Providern eingeübte Takedown-Verfahren gibt und
* ein rechtlicher und institutioneller Rahmen gegeben ist, der den Handelnden ein effektives Tun ermöglicht.

So der Hinweis eines Spezialisten. Danach weist er darauf hin, dass es bei Kinderpornographie diesen institutionellen Rahmen nicht gebe und dass er nur dadurch entstehen könne, dass ohne staatliche und polizeiliche Mitwirkung gehandelt werde.
Ob das so ist, kann ich nicht beurteilen.
Die Überlegung, dass Verbrecher nur unter besonderen Umständen bereit sind, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, erscheint mir aber überzeugend.
Heißt das, dass Verbrechensbekämpfung im Internet nur noch durch Privatpersonen möglich ist? (In der ZEIT vom 28.5.09 wurde das Internet als weitgehend rechtsfreier Raum gesehen. )Das hieße, dass es eine Internetmafia gibt, der schnellstens das Handwerk gelegt werden muss. Notfalls durch Totalzensur des Internet.
Die Einhaltung der Menschenrechte darf nicht vom Wohlwollen von Privatpersonen abhängig sein.
Dabei bleibe ich, auch wenn die neusten Nachrichten darauf hindeuten, dass der Gesetzentwurf nicht durchdacht und völlig unzureichend vorbereitet war. (Einschub vom 15.6.09)

Dass die Menschenrechte in Staaten auch nicht in besten Händen sind, mir freilich bekannt. Amnesty international hat da eine schwere Aufgabe. Für mich ist das aber kein Grund, die Staatsgewalt statt demokratisch legitimierten Institutionen Privatleuten zu übergeben.
Wohin es führt, wenn die Staatengemeinschaft kollektiv auf die Kontrolle von Privatunternehmen verzichtet, hat mir die Finanzkrise mit den katastrophalen des daraus resultierenden staatlichen Handelns gezeigt.

Nachtrag vom 12.6.:
Die Bundesregierung scheint allerdings vor der Entscheidung für Stoppschilder vor CP-Seiten erstaunlich wenig getan zu haben. Zwar glaube ich weiterhin nicht an Verschwörung, aber auch nicht mehr an solide Arbeit.

Nachtrag vom 14.6.:
Ich warte noch etwas ab. Wenn aber die SPD-Forderungen berechtigt sind und entsprechende Maßnahmen nicht von vornherein vorgesehen waren, dann bleibt mir nur die Auswahl zwischen Verschwörungstheorie oder Dummheit bei den für die Sperrregelung verantwortlichen Gesetzesmachern. Beides möchte man ungern unterstellen …

Nachtrag vom 15.6.:
Dass jetzt der Datenschutzbeauftragte die Expertenkommission zur Bestimmung der kinderpornographischen Seiten berufen soll, seinerseits aber gar nicht darauf angesprochen worden war (Bericht von heise online), macht die Initiative der Bundesregierung ganz fragwürdig. Offenbar ist mit sehr heißer Nadel gestrickt worden in der Hoffnung, dass das Stichwort Kinderpornographie schon alle Bedenken ausräumen werde. So leid es mir tut, jetzt bleibt mir zum Verständnis des Vorgangs nur noch die oben genannte Alternative.
Nachtrag vom 20.6.
Inzwischen ist das Gesetz im Bundestag beschlossen worden. Die Opposition stimmte dagegen, Kritik kam auch vom hessischen SPD-Vorsitzenden Thorsten Schäfer-Gümbel, es gab 18 Enthaltungen.
Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte: „Da wurde mit sehr heißer Nadel gestrickt.“ Diesem Urteil folge ich inzwischen eindeutig. Ob aber wirklich genügend Löschungen hätten durchgesetzt werden können, dass das Gesetz überflüssig geworden wäre, kann ich nicht beurteilen.
Nur scheint mir inzwischen klar, dass es nicht genügend versucht wurde.
Nachtrag vom 23.6.:
Stellvertretend für viele Kommentare des Gesetzesbeschlusses setze ich hierher den Link zur Stellungnahme auf dem Wikimedia Blog. Dort findet sich auch ein Link zum Inhalt und einer zum Wortlaut des Gesetzes sowie Links zu Stellungnahmen von Kritikern des Gesetzes.
Nachtrag vom 11.8.09
Neuerdings hat sich Angela Merkel zum Thema geäußert.